Waffensachkunde

Waffensachkundegemäß Sturmrufer-Arbeitshunde

Waffensachkundegemäß §7 WaffG

Durch die staatliche Anerkennung durch das Landratsamt Landshut sind wir ermächtigt, Waffensachkundelehrgänge mit anerkannter Prüfung für Berufs-, Sportschützen sowie besonders gefährdeten Personen nach§22 AWaffV abzuhalten.

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